Welche Zusatzversicherung für Schwangere?
Der wichtigste Punkt ist das Timing. Eine bestehende Schwangerschaft gilt als eingetretener Versicherungsfall, deshalb sind Leistungen rund um Geburt und Vorsorge nach Vertragsbeginn ausgeschlossen. Der Abschluss …
Der wichtigste Punkt ist das Timing. Eine bestehende Schwangerschaft gilt als eingetretener Versicherungsfall, deshalb sind Leistungen rund um Geburt und Vorsorge nach Vertragsbeginn ausgeschlossen. Der Abschluss sollte also vor der Schwangerschaft erfolgen.
Sinnvoll sind ein Klinikzusatz für Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bei der Entbindung, ein ambulanter Zusatz für Leistungen wie zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, den Toxoplasmose-Test oder eine Hebammenrufbereitschaft, sowie ein Zahnzusatz, weil in der Schwangerschaft häufiger Zahnprobleme auftreten.
Für das Kind gilt die Kindernachversicherung. In der privaten Vollversicherung wird es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen, auch viele Zusatztarife bieten eine vergleichbare Regelung.
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