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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Kann man sich privat versichern, wenn man in Therapie war?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Ja, wenn die Therapie abgeschlossen ist und ausreichend Zeit vergangen ist. Der entscheidende Punkt ist die Frage, wann die letzte Sitzung war und ob eine Diagnose …

Ja, wenn die Therapie abgeschlossen ist und ausreichend Zeit vergangen ist. Der entscheidende Punkt ist die Frage, wann die letzte Sitzung war und ob eine Diagnose gestellt wurde.

Waren es einzelne Gespräche ohne abrechnungsrelevante Diagnose, etwa im Rahmen von Coaching oder Beratung, ist das meist unproblematisch. Eine abgeschlossene Verhaltenstherapie mit Diagnose führt je nach Abstand zu 20 bis 50 Prozent Zuschlag oder, außerhalb des Abfragezeitraums, zu gar nichts.

Läuft die Therapie noch, warten die meisten Gesellschaften ab. Ein Abschlussbericht mit dokumentierter Stabilität ist der wichtigste Baustein für eine gute Einstufung.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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