Deckt die private Krankenversicherung auch Vorerkrankungen ab?
Ja, sofern sie im Antrag angegeben und ohne Ausschluss angenommen wurden. Dann ist die Erkrankung genauso versichert wie alles andere, gegebenenfalls gegen einen Risikozuschlag. Wurde ein …
Ja, sofern sie im Antrag angegeben und ohne Ausschluss angenommen wurden. Dann ist die Erkrankung genauso versichert wie alles andere, gegebenenfalls gegen einen Risikozuschlag.
Wurde ein Leistungsausschluss vereinbart, zahlt die Gesellschaft für diese Diagnose und ihre Folgen nicht. Der Ausschluss steht im Versicherungsschein und ist manchmal zeitlich befristet.
Wurde eine Vorerkrankung verschwiegen, kann die Gesellschaft bei einer Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag anpassen oder Leistungen verweigern. Deshalb ist Vollständigkeit im Antrag der wichtigste Schutz, den du dir selbst gibst.
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