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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Deckt die private Krankenversicherung auch Vorerkrankungen ab?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Ja, sofern sie im Antrag angegeben und ohne Ausschluss angenommen wurden. Dann ist die Erkrankung genauso versichert wie alles andere, gegebenenfalls gegen einen Risikozuschlag. Wurde ein …

Ja, sofern sie im Antrag angegeben und ohne Ausschluss angenommen wurden. Dann ist die Erkrankung genauso versichert wie alles andere, gegebenenfalls gegen einen Risikozuschlag.

Wurde ein Leistungsausschluss vereinbart, zahlt die Gesellschaft für diese Diagnose und ihre Folgen nicht. Der Ausschluss steht im Versicherungsschein und ist manchmal zeitlich befristet.

Wurde eine Vorerkrankung verschwiegen, kann die Gesellschaft bei einer Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag anpassen oder Leistungen verweigern. Deshalb ist Vollständigkeit im Antrag der wichtigste Schutz, den du dir selbst gibst.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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David Spradau
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