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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Wie kann man den Risikozuschlag bei der PKV loswerden?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Über einen Antrag auf Überprüfung. Wenn die Erkrankung ausgeheilt ist und du das belegen kannst, prüfen viele Gesellschaften den Zuschlag neu und lassen ihn fallen. Du …

Über einen Antrag auf Überprüfung. Wenn die Erkrankung ausgeheilt ist und du das belegen kannst, prüfen viele Gesellschaften den Zuschlag neu und lassen ihn fallen.

Du brauchst dafür Belege: einen aktuellen Arztbericht, der Beschwerdefreiheit bestätigt, den Nachweis abgesetzter Medikamente, gegebenenfalls Befunde einer Kontrolluntersuchung. Je konkreter, desto besser.

Sinnvoll ist ein Abstand von mindestens zwei bis drei Jahren ohne Behandlung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, gut belegte Anträge haben in der Praxis aber ordentliche Chancen. Der Weg über eine Beitragsanpassung oder einen Tarifwechsel nach § 204 VVG ändert am Zuschlag dagegen nichts.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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