Wie kann man den Risikozuschlag bei der PKV loswerden?
Über einen Antrag auf Überprüfung. Wenn die Erkrankung ausgeheilt ist und du das belegen kannst, prüfen viele Gesellschaften den Zuschlag neu und lassen ihn fallen. Du …
Über einen Antrag auf Überprüfung. Wenn die Erkrankung ausgeheilt ist und du das belegen kannst, prüfen viele Gesellschaften den Zuschlag neu und lassen ihn fallen.
Du brauchst dafür Belege: einen aktuellen Arztbericht, der Beschwerdefreiheit bestätigt, den Nachweis abgesetzter Medikamente, gegebenenfalls Befunde einer Kontrolluntersuchung. Je konkreter, desto besser.
Sinnvoll ist ein Abstand von mindestens zwei bis drei Jahren ohne Behandlung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, gut belegte Anträge haben in der Praxis aber ordentliche Chancen. Der Weg über eine Beitragsanpassung oder einen Tarifwechsel nach § 204 VVG ändert am Zuschlag dagegen nichts.
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