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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Welche Krankheiten muss man bei der PKV angeben?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Alles, wonach im Antrag gefragt wird, in dem dort genannten Zeitraum. Üblich sind fünf Jahre ambulant und zehn Jahre stationär und zahnärztlich. Besonders im Blick hat …

Alles, wonach im Antrag gefragt wird, in dem dort genannten Zeitraum. Üblich sind fünf Jahre ambulant und zehn Jahre stationär und zahnärztlich.

Besonders im Blick hat die Risikoprüfung:

  • Erkrankungen der Wirbelsäule und Gelenke, von Rückenschmerzen bis Bandscheibenvorfall
  • psychische Diagnosen, auch abgeschlossene Therapien
  • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, Schilddrüsen- und Fettstoffwechselstörungen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen, auch gut eingestellten Bluthochdruck
  • Atemwegserkrankungen wie Asthma und schwere Allergien
  • Hauterkrankungen wie Neurodermitis und Schuppenflechte
  • Magen-Darm-Erkrankungen, insbesondere chronisch entzündliche
  • Tumorerkrankungen jeder Art
  • Suchterkrankungen und regelmäßigen Substanzkonsum

Nicht angeben musst du reine Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund, Impfungen und abgeschlossene Bagatellen außerhalb des gefragten Zeitraums.

Im Zweifel gilt: lieber angeben und mit einem Abschlussbericht erklären. Eine verschwiegene Diagnose kann nach § 19 VVG zum Rücktritt führen, und zwar genau dann, wenn du den Schutz brauchst.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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David Spradau
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