Welche Krankheiten muss man bei der PKV angeben?
Alles, wonach im Antrag gefragt wird, in dem dort genannten Zeitraum. Üblich sind fünf Jahre ambulant und zehn Jahre stationär und zahnärztlich. Besonders im Blick hat …
Alles, wonach im Antrag gefragt wird, in dem dort genannten Zeitraum. Üblich sind fünf Jahre ambulant und zehn Jahre stationär und zahnärztlich.
Besonders im Blick hat die Risikoprüfung:
- Erkrankungen der Wirbelsäule und Gelenke, von Rückenschmerzen bis Bandscheibenvorfall
- psychische Diagnosen, auch abgeschlossene Therapien
- Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, Schilddrüsen- und Fettstoffwechselstörungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen, auch gut eingestellten Bluthochdruck
- Atemwegserkrankungen wie Asthma und schwere Allergien
- Hauterkrankungen wie Neurodermitis und Schuppenflechte
- Magen-Darm-Erkrankungen, insbesondere chronisch entzündliche
- Tumorerkrankungen jeder Art
- Suchterkrankungen und regelmäßigen Substanzkonsum
Nicht angeben musst du reine Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund, Impfungen und abgeschlossene Bagatellen außerhalb des gefragten Zeitraums.
Im Zweifel gilt: lieber angeben und mit einem Abschlussbericht erklären. Eine verschwiegene Diagnose kann nach § 19 VVG zum Rücktritt führen, und zwar genau dann, wenn du den Schutz brauchst.
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