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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Was passiert, wenn man Gesundheitsfragen falsch beantwortet?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Die Folgen richten sich nach § 19 VVG und hängen vom Verschulden ab. Bei einfacher Fahrlässigkeit kann die Gesellschaft den Vertrag anpassen, also nachträglich einen Zuschlag …

Die Folgen richten sich nach § 19 VVG und hängen vom Verschulden ab. Bei einfacher Fahrlässigkeit kann die Gesellschaft den Vertrag anpassen, also nachträglich einen Zuschlag erheben oder einen Ausschluss vereinbaren.

Bei grober Fahrlässigkeit darf sie kündigen. Bei Vorsatz darf sie vom Vertrag zurücktreten, und zwar rückwirkend, sodass auch bereits erbrachte Leistungen zurückgefordert werden können. Bei arglistiger Täuschung kann sie den Vertrag zusätzlich anfechten.

Das Rücktrittsrecht endet grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Bis dahin trägst du das Risiko, im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dazustehen.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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