Wie lange speichert die private Krankenkasse Diagnosen?
Deine Gesundheitsdaten werden für die Dauer des Vertrags und darüber hinaus für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, in der Regel bis zu zehn Jahre nach Vertragsende. Die …
Deine Gesundheitsdaten werden für die Dauer des Vertrags und darüber hinaus für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, in der Regel bis zu zehn Jahre nach Vertragsende.
Die Speicherung richtet sich nach der Datenschutz-Grundverordnung und den Aufbewahrungspflichten aus Handels- und Steuerrecht. Solange Ansprüche aus dem Vertrag entstehen können, dürfen die Daten vorgehalten werden.
Getrennt davon existiert das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Dort werden auffällige Vorgänge gespeichert, üblicherweise für vier bis fünf Jahre, ohne konkrete Diagnosen. Du kannst dort jederzeit Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten verlangen.
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