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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Welche Vorerkrankungen muss man bei der PKV angeben?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Maßgeblich ist der Wortlaut des Antrags. Üblich sind fünf Jahre für ambulante Behandlungen und zehn Jahre für stationäre und zahnärztliche. Immer anzugeben, unabhängig vom Zeitraum, sind …

Maßgeblich ist der Wortlaut des Antrags. Üblich sind fünf Jahre für ambulante Behandlungen und zehn Jahre für stationäre und zahnärztliche.

Immer anzugeben, unabhängig vom Zeitraum, sind bestehende Beschwerden, laufende Therapien, Dauermedikation, geplante oder angeratene Eingriffe und dauerhafte Beeinträchtigungen.

Nicht anzugeben sind Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund, Impfungen und abgeschlossene Bagatellen außerhalb des Zeitraums. Die Grenze verläuft entlang der Frage, nicht entlang deiner Einschätzung der Schwere.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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