Welche Vorerkrankungen muss man bei der PKV angeben?
Maßgeblich ist der Wortlaut des Antrags. Üblich sind fünf Jahre für ambulante Behandlungen und zehn Jahre für stationäre und zahnärztliche. Immer anzugeben, unabhängig vom Zeitraum, sind …
Maßgeblich ist der Wortlaut des Antrags. Üblich sind fünf Jahre für ambulante Behandlungen und zehn Jahre für stationäre und zahnärztliche.
Immer anzugeben, unabhängig vom Zeitraum, sind bestehende Beschwerden, laufende Therapien, Dauermedikation, geplante oder angeratene Eingriffe und dauerhafte Beeinträchtigungen.
Nicht anzugeben sind Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund, Impfungen und abgeschlossene Bagatellen außerhalb des Zeitraums. Die Grenze verläuft entlang der Frage, nicht entlang deiner Einschätzung der Schwere.
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