Steigt mein PKV-Beitrag, wenn ich schwer erkranke?
Nein, nicht individuell. Dein Beitrag darf wegen einer nach Vertragsbeginn eingetretenen Erkrankung nicht erhöht werden. Das ist einer der zentralen Vorteile der privaten Krankenversicherung. Beitragsanpassungen treffen …
Nein, nicht individuell. Dein Beitrag darf wegen einer nach Vertragsbeginn eingetretenen Erkrankung nicht erhöht werden. Das ist einer der zentralen Vorteile der privaten Krankenversicherung.
Beitragsanpassungen treffen immer das gesamte Kollektiv eines Tarifs, nie eine einzelne Person. Ausgelöst werden sie durch veränderte Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten, geprüft von einem unabhängigen Treuhänder.
Auch ein nachträglicher Risikozuschlag ist ausgeschlossen, sofern du im Antrag vollständig geantwortet hast. Nur bei einer Anzeigepflichtverletzung darf die Gesellschaft den Vertrag nachträglich anpassen.
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