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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Steigt mein PKV-Beitrag, wenn ich schwer erkranke?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Nein, nicht individuell. Dein Beitrag darf wegen einer nach Vertragsbeginn eingetretenen Erkrankung nicht erhöht werden. Das ist einer der zentralen Vorteile der privaten Krankenversicherung. Beitragsanpassungen treffen …

Nein, nicht individuell. Dein Beitrag darf wegen einer nach Vertragsbeginn eingetretenen Erkrankung nicht erhöht werden. Das ist einer der zentralen Vorteile der privaten Krankenversicherung.

Beitragsanpassungen treffen immer das gesamte Kollektiv eines Tarifs, nie eine einzelne Person. Ausgelöst werden sie durch veränderte Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten, geprüft von einem unabhängigen Treuhänder.

Auch ein nachträglicher Risikozuschlag ist ausgeschlossen, sofern du im Antrag vollständig geantwortet hast. Nur bei einer Anzeigepflichtverletzung darf die Gesellschaft den Vertrag nachträglich anpassen.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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