Welche Krankheiten kann man bei PKV angeben?
Angeben kannst und musst du alles, was der Antrag abfragt. Und du kannst mehr angeben, als gefragt ist, wenn du Klarheit willst. Sinnvoll ist eine ergänzende …
Angeben kannst und musst du alles, was der Antrag abfragt. Und du kannst mehr angeben, als gefragt ist, wenn du Klarheit willst.
Sinnvoll ist eine ergänzende Erläuterung bei allem, was ohne Kontext schlimmer klingt, als es ist. Ein einmaliger Bandscheibenvorfall mit vollständiger Genesung, drei Sitzungen wegen einer Trennungssituation oder ein abgeschlossener Heuschnupfen lassen sich mit einem Abschlussbericht deutlich besser bewerten.
Was du dagegen niemals tun solltest, ist beschönigen oder weglassen. Die Gesellschaft prüft im Leistungsfall nach, und ein Rücktritt trifft dich genau dann, wenn du den Schutz brauchst.
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