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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Welche Krankheiten kann man bei PKV angeben?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Angeben kannst und musst du alles, was der Antrag abfragt. Und du kannst mehr angeben, als gefragt ist, wenn du Klarheit willst. Sinnvoll ist eine ergänzende …

Angeben kannst und musst du alles, was der Antrag abfragt. Und du kannst mehr angeben, als gefragt ist, wenn du Klarheit willst.

Sinnvoll ist eine ergänzende Erläuterung bei allem, was ohne Kontext schlimmer klingt, als es ist. Ein einmaliger Bandscheibenvorfall mit vollständiger Genesung, drei Sitzungen wegen einer Trennungssituation oder ein abgeschlossener Heuschnupfen lassen sich mit einem Abschlussbericht deutlich besser bewerten.

Was du dagegen niemals tun solltest, ist beschönigen oder weglassen. Die Gesellschaft prüft im Leistungsfall nach, und ein Rücktritt trifft dich genau dann, wenn du den Schutz brauchst.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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