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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Kann ich als Krebspatient die Krankenkasse wechseln?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

In die gesetzliche Krankenversicherung ja, jederzeit und ohne Gesundheitsprüfung. Dort gilt Aufnahmezwang, die Diagnose spielt keine Rolle. Innerhalb der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel der Gesellschaft …

In die gesetzliche Krankenversicherung ja, jederzeit und ohne Gesundheitsprüfung. Dort gilt Aufnahmezwang, die Diagnose spielt keine Rolle.

Innerhalb der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel der Gesellschaft praktisch ausgeschlossen, weil eine neue Gesundheitsprüfung ansteht und eine aktive oder kürzlich behandelte Krebserkrankung zur Ablehnung führt.

Was dir offensteht, ist der Tarifwechsel innerhalb deiner Gesellschaft nach § 204 VVG. Dort bleiben deine Altersrückstellungen erhalten, und für gleichwertige oder geringere Leistungen darf keine Gesundheitsprüfung stattfinden. Das ist der richtige Hebel, wenn dein Beitrag zu hoch geworden ist.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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