Was zählt als Vorerkrankung in der PKV?
Als Vorerkrankung zählt jede Erkrankung, Beschwerde oder Funktionsstörung, die vor Vertragsbeginn bestand oder behandelt wurde. Dabei kommt es nicht auf die Schwere an, sondern auf die …
Als Vorerkrankung zählt jede Erkrankung, Beschwerde oder Funktionsstörung, die vor Vertragsbeginn bestand oder behandelt wurde. Dabei kommt es nicht auf die Schwere an, sondern auf die Dokumentation.
Auch eine ärztlich abgerechnete Bagatelle ist eine Vorerkrankung im Sinne des Antrags: die Physiotherapie wegen Nackenverspannung, das Rezept gegen Heuschnupfen, die Behandlung einer Blasenentzündung.
Nicht dazu zählen reine Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund, Impfungen und Beratungsgespräche ohne Diagnose. Sobald eine Diagnose abgerechnet wurde, ist der Fall dokumentiert und gehört in den Antrag.
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