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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Was zählt als Vorerkrankung in der PKV?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Als Vorerkrankung zählt jede Erkrankung, Beschwerde oder Funktionsstörung, die vor Vertragsbeginn bestand oder behandelt wurde. Dabei kommt es nicht auf die Schwere an, sondern auf die …

Als Vorerkrankung zählt jede Erkrankung, Beschwerde oder Funktionsstörung, die vor Vertragsbeginn bestand oder behandelt wurde. Dabei kommt es nicht auf die Schwere an, sondern auf die Dokumentation.

Auch eine ärztlich abgerechnete Bagatelle ist eine Vorerkrankung im Sinne des Antrags: die Physiotherapie wegen Nackenverspannung, das Rezept gegen Heuschnupfen, die Behandlung einer Blasenentzündung.

Nicht dazu zählen reine Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund, Impfungen und Beratungsgespräche ohne Diagnose. Sobald eine Diagnose abgerechnet wurde, ist der Fall dokumentiert und gehört in den Antrag.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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