Wann überprüft die PKV Gesundheitsfragen?
Bei der Antragstellung immer, danach nur noch anlassbezogen. Im Regelfall wertet die Risikoprüfung nur deine Antworten aus und fragt bei Auffälligkeiten nach. Ein zweiter Prüfzeitpunkt entsteht, …
Bei der Antragstellung immer, danach nur noch anlassbezogen. Im Regelfall wertet die Risikoprüfung nur deine Antworten aus und fragt bei Auffälligkeiten nach.
Ein zweiter Prüfzeitpunkt entsteht, wenn du in den ersten Jahren hohe Leistungen in Anspruch nimmst. Dann gleicht die Gesellschaft ab, ob die Erkrankung schon bei Antragstellung bestand und ob sie angegeben wurde.
Das Rücktrittsrecht bei einer Anzeigepflichtverletzung endet nach § 21 VVG grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung verlängert sich die Frist auf zehn Jahre, bei Arglist bleibt die Anfechtung sogar darüber hinaus möglich.
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