Welche Vorerkrankungen müssen angegeben werden?
Anzugeben ist alles, wonach der Antrag ausdrücklich fragt. Üblich sind ambulante Behandlungen der vergangenen fünf Jahre sowie stationäre Aufenthalte und Operationen der vergangenen zehn Jahre. Unabhängig …
Anzugeben ist alles, wonach der Antrag ausdrücklich fragt. Üblich sind ambulante Behandlungen der vergangenen fünf Jahre sowie stationäre Aufenthalte und Operationen der vergangenen zehn Jahre.
Unabhängig vom Zeitraum gehören in den Antrag:
- bestehende Beschwerden, auch ohne gestellte Diagnose
- laufende oder geplante Behandlungen
- angeratene, aber noch nicht durchgeführte Eingriffe
- Dauermedikation jeder Art
- dauerhafte Funktionsbeeinträchtigungen und Behinderungen
- schwere Erkrankungen wie Krebs, Multiple Sklerose oder HIV, nach denen viele Gesellschaften unbefristet fragen
Häufig vergessen und trotzdem dokumentiert:
- Physiotherapie wegen Rücken- oder Nackenbeschwerden
- einzelne Sitzungen beim Psychologen oder Psychotherapeuten
- Rezepte gegen Heuschnupfen, Sodbrennen oder Schlafstörungen
- entfernte Muttermale und kleine ambulante Eingriffe
- Behandlungen beim Zahnarzt über die Kontrolle hinaus
Hol dir vor dem Antrag die Patientenquittung deiner gesetzlichen Kasse. Du hast nach § 305 SGB V Anspruch darauf, und sie zeigt jede abgerechnete Diagnose. Das ist die einzige verlässliche Grundlage für vollständige Angaben.
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