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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Wie lange muss man Vorerkrankungen angeben?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Maßgeblich ist der Zeitraum, nach dem im Antrag ausdrücklich gefragt wird. Üblich sind drei bis fünf Jahre für ambulante Behandlungen, zehn Jahre für stationäre Aufenthalte, Operationen …

Maßgeblich ist der Zeitraum, nach dem im Antrag ausdrücklich gefragt wird. Üblich sind drei bis fünf Jahre für ambulante Behandlungen, zehn Jahre für stationäre Aufenthalte, Operationen und zahnärztliche Behandlungen.

Manche Gesellschaften fragen unbefristet nach schweren Erkrankungen wie Krebs, Multipler Sklerose oder HIV. Lies den Fragebogen wörtlich, denn nur was gefragt wird, muss angegeben werden.

Zwei Ausnahmen solltest du kennen: Bestehende Beschwerden musst du auch dann angeben, wenn die letzte Behandlung länger zurückliegt. Und geplante oder angeratene Behandlungen sind immer anzugeben, unabhängig vom Zeitraum.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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