Wie lange muss man Vorerkrankungen angeben?
Maßgeblich ist der Zeitraum, nach dem im Antrag ausdrücklich gefragt wird. Üblich sind drei bis fünf Jahre für ambulante Behandlungen, zehn Jahre für stationäre Aufenthalte, Operationen …
Maßgeblich ist der Zeitraum, nach dem im Antrag ausdrücklich gefragt wird. Üblich sind drei bis fünf Jahre für ambulante Behandlungen, zehn Jahre für stationäre Aufenthalte, Operationen und zahnärztliche Behandlungen.
Manche Gesellschaften fragen unbefristet nach schweren Erkrankungen wie Krebs, Multipler Sklerose oder HIV. Lies den Fragebogen wörtlich, denn nur was gefragt wird, muss angegeben werden.
Zwei Ausnahmen solltest du kennen: Bestehende Beschwerden musst du auch dann angeben, wenn die letzte Behandlung länger zurückliegt. Und geplante oder angeratene Behandlungen sind immer anzugeben, unabhängig vom Zeitraum.
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