Wann lehnen private Krankenversicherungen ab?
Wenn die Risikoprüfung das Kostenrisiko als zu hoch oder als nicht bezifferbar einstuft. Nicht bezifferbar ist es vor allem bei laufenden, unklaren oder fortschreitenden Erkrankungen. Klassische …
Wenn die Risikoprüfung das Kostenrisiko als zu hoch oder als nicht bezifferbar einstuft. Nicht bezifferbar ist es vor allem bei laufenden, unklaren oder fortschreitenden Erkrankungen.
Klassische Ablehnungsgründe sind HIV, aktive Tumorerkrankungen, Multiple Sklerose, Schizophrenie, Diabetes Typ 1, aktive Suchterkrankungen, schwere Autoimmunerkrankungen und chronische Niereninsuffizienz.
In der Krankenvollversicherung gibt es allerdings einen Auffangmechanismus. Der Basistarif muss dich aufnehmen, wenn du versicherungsfrei bist. Er hat GKV-Niveau und einen gedeckelten Höchstbeitrag, ist also die letzte Absicherung, wenn kein Normaltarif zustande kommt.
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