Ist das Krankentagegeld in der PKV steuerfrei?
Ja. Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung sind nach § 3 Nr. 1 a EStG steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Der Beitrag ist dafür nur eingeschränkt …
Ja. Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung sind nach § 3 Nr. 1 a EStG steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Der Beitrag ist dafür nur eingeschränkt absetzbar. Er zählt nicht zur Basisabsicherung, sondern zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, deren Höchstbetrag durch die Krankenversicherung meist schon ausgeschöpft ist.
Anders liegt der Fall beim Krankengeld der gesetzlichen Kasse. Es ist ebenfalls steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen.
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