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Krankentagegeld

Ist das Krankentagegeld in der PKV steuerfrei?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Ja. Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung sind nach § 3 Nr. 1 a EStG steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Der Beitrag ist dafür nur eingeschränkt …

Ja. Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung sind nach § 3 Nr. 1 a EStG steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Der Beitrag ist dafür nur eingeschränkt absetzbar. Er zählt nicht zur Basisabsicherung, sondern zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, deren Höchstbetrag durch die Krankenversicherung meist schon ausgeschöpft ist.

Anders liegt der Fall beim Krankengeld der gesetzlichen Kasse. Es ist ebenfalls steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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