Wann zahlt die PKV Krankentagegeld?
Nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit und bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Die Karenzzeit wählst du beim Abschluss, üblich sind der 4., 15., 22. oder 43. Tag. Voraussetzung ist …
Nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit und bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Die Karenzzeit wählst du beim Abschluss, üblich sind der 4., 15., 22. oder 43. Tag.
Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Die Gesellschaft kann eigene Nachweise verlangen und bei längerer Dauer eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt anordnen.
Gezahlt wird für jeden Kalendertag, an dem die Arbeitsunfähigkeit besteht, steuerfrei und ohne Anrechnung anderer Leistungen. Endet die Arbeitsunfähigkeit, endet die Zahlung, auch wenn du noch nicht voll belastbar bist.
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