Wie lange zahlt die PKV Krankentagegeld?
Grundsätzlich unbegrenzt, solange die vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht. Eine zeitliche Höchstdauer wie das Krankengeld der gesetzlichen Kasse mit 78 Wochen gibt es in der PKV nicht. Die …
Grundsätzlich unbegrenzt, solange die vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht. Eine zeitliche Höchstdauer wie das Krankengeld der gesetzlichen Kasse mit 78 Wochen gibt es in der PKV nicht.
Die Zahlung endet, wenn die Arbeitsunfähigkeit endet, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird oder wenn das im Tarif vereinbarte Endalter erreicht ist, meist 65 oder 67 Jahre.
Der Übergang in die Berufsunfähigkeit ist der kritische Punkt. Stellt die Gesellschaft Berufsunfähigkeit fest, endet das Krankentagegeld in der Regel nach einer Übergangsfrist von drei Monaten. Genau deshalb gehört zu jedem Krankentagegeld eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
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