Kann ich meine Altersrückstellung in der PKV auszahlen lassen?
Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückstellung ist kein Guthaben, über das du verfügen kannst, sondern Teil der Kalkulation deines Tarifs. Was du beeinflussen kannst, ist ihre …
Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückstellung ist kein Guthaben, über das du verfügen kannst, sondern Teil der Kalkulation deines Tarifs.
Was du beeinflussen kannst, ist ihre Wirkung. Bleibst du bei deiner Gesellschaft, wirkt der volle Bestand. Wechselst du den Tarif nach § 204 VVG, wandert er vollständig mit. Wechselst du die Gesellschaft, verlierst du den größten Teil.
Wer den Beitrag im Alter senken will, sollte deshalb zuerst den internen Tarifwechsel prüfen und danach einen Beitragsentlastungstarif, nicht die Kündigung.
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