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Altersrückstellungen

Kann ich meine Altersrückstellung in der PKV auszahlen lassen?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückstellung ist kein Guthaben, über das du verfügen kannst, sondern Teil der Kalkulation deines Tarifs. Was du beeinflussen kannst, ist ihre …

Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückstellung ist kein Guthaben, über das du verfügen kannst, sondern Teil der Kalkulation deines Tarifs.

Was du beeinflussen kannst, ist ihre Wirkung. Bleibst du bei deiner Gesellschaft, wirkt der volle Bestand. Wechselst du den Tarif nach § 204 VVG, wandert er vollständig mit. Wechselst du die Gesellschaft, verlierst du den größten Teil.

Wer den Beitrag im Alter senken will, sollte deshalb zuerst den internen Tarifwechsel prüfen und danach einen Beitragsentlastungstarif, nicht die Kündigung.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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David Spradau
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