Wie hoch sind meine Altersrückstellungen PKV?
Deine Gesellschaft ist verpflichtet, dir die Höhe auf Anfrage mitzuteilen. Bei einem Tarifwechsel oder einer Anfrage nach § 204 VVG wird der übertragungsfähige Teil ohnehin ausgewiesen. …
Deine Gesellschaft ist verpflichtet, dir die Höhe auf Anfrage mitzuteilen. Bei einem Tarifwechsel oder einer Anfrage nach § 204 VVG wird der übertragungsfähige Teil ohnehin ausgewiesen.
Als Größenordnung: Nach zehn Jahren im Tarif liegen die Rückstellungen häufig im niedrigen fünfstelligen Bereich, nach zwanzig bis dreißig Jahren nicht selten zwischen 30.000 und 80.000 Euro.
Wichtig ist die Unterscheidung. Nur der Anteil, der dem Basistarif entspricht, ist bei einem Gesellschaftswechsel übertragbar. Lass dir beide Zahlen nennen, den Gesamtbestand und den übertragungsfähigen Teil.
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