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Altersrückstellungen

Wie hoch sind meine Altersrückstellungen PKV?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Deine Gesellschaft ist verpflichtet, dir die Höhe auf Anfrage mitzuteilen. Bei einem Tarifwechsel oder einer Anfrage nach § 204 VVG wird der übertragungsfähige Teil ohnehin ausgewiesen. …

Deine Gesellschaft ist verpflichtet, dir die Höhe auf Anfrage mitzuteilen. Bei einem Tarifwechsel oder einer Anfrage nach § 204 VVG wird der übertragungsfähige Teil ohnehin ausgewiesen.

Als Größenordnung: Nach zehn Jahren im Tarif liegen die Rückstellungen häufig im niedrigen fünfstelligen Bereich, nach zwanzig bis dreißig Jahren nicht selten zwischen 30.000 und 80.000 Euro.

Wichtig ist die Unterscheidung. Nur der Anteil, der dem Basistarif entspricht, ist bei einem Gesellschaftswechsel übertragbar. Lass dir beide Zahlen nennen, den Gesamtbestand und den übertragungsfähigen Teil.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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