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Altersrückstellungen

Kann man sich Altersrückstellungen auszahlen lassen?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Nein. Die Alterungsrückstellung ist zweckgebunden und dient ausschließlich der Beitragsdämpfung innerhalb deines Vertrags. Eine Auszahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch bei Kündigung bekommst du nichts ausgezahlt. …

Nein. Die Alterungsrückstellung ist zweckgebunden und dient ausschließlich der Beitragsdämpfung innerhalb deines Vertrags. Eine Auszahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Auch bei Kündigung bekommst du nichts ausgezahlt. Beim Wechsel in die gesetzliche Kasse verfällt der Bestand vollständig, beim Wechsel zu einer anderen privaten Gesellschaft wird für Verträge ab 2009 nur der Basistarifanteil übertragen.

Nutzen kannst du sie nur auf zwei Wegen: durch Bleiben und durch den Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb deiner Gesellschaft, bei dem der volle Bestand mitwandert.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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