Kann man sich Altersrückstellungen auszahlen lassen?
Nein. Die Alterungsrückstellung ist zweckgebunden und dient ausschließlich der Beitragsdämpfung innerhalb deines Vertrags. Eine Auszahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch bei Kündigung bekommst du nichts ausgezahlt. …
Nein. Die Alterungsrückstellung ist zweckgebunden und dient ausschließlich der Beitragsdämpfung innerhalb deines Vertrags. Eine Auszahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Auch bei Kündigung bekommst du nichts ausgezahlt. Beim Wechsel in die gesetzliche Kasse verfällt der Bestand vollständig, beim Wechsel zu einer anderen privaten Gesellschaft wird für Verträge ab 2009 nur der Basistarifanteil übertragen.
Nutzen kannst du sie nur auf zwei Wegen: durch Bleiben und durch den Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb deiner Gesellschaft, bei dem der volle Bestand mitwandert.
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