Ist eine private Krankenversicherung für Referendare möglich?
Ja, und in den meisten Bundesländern ist sie der übliche Weg. Als Rechts- oder Lehramtsreferendar im Beamtenverhältnis auf Widerruf bist du versicherungsfrei und beihilfeberechtigt. Anders liegt …
Ja, und in den meisten Bundesländern ist sie der übliche Weg. Als Rechts- oder Lehramtsreferendar im Beamtenverhältnis auf Widerruf bist du versicherungsfrei und beihilfeberechtigt.
Anders liegt der Fall in Ländern, die Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus führen, etwa bei Rechtsreferendaren in mehreren Ländern. Dort besteht teilweise Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse, teils mit eigener Beihilferegelung.
Kläre deshalb zuerst deinen Status beim Ausbildungsamt. Er entscheidet über Beihilfeanspruch, Versicherungsfreiheit und darüber, ob ein Anwärtertarif oder eine Anwartschaft die richtige Lösung ist.
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