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Ärzte und Anwärter

Ist eine private Krankenversicherung für Referendare möglich?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Ja, und in den meisten Bundesländern ist sie der übliche Weg. Als Rechts- oder Lehramtsreferendar im Beamtenverhältnis auf Widerruf bist du versicherungsfrei und beihilfeberechtigt. Anders liegt …

Ja, und in den meisten Bundesländern ist sie der übliche Weg. Als Rechts- oder Lehramtsreferendar im Beamtenverhältnis auf Widerruf bist du versicherungsfrei und beihilfeberechtigt.

Anders liegt der Fall in Ländern, die Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus führen, etwa bei Rechtsreferendaren in mehreren Ländern. Dort besteht teilweise Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse, teils mit eigener Beihilferegelung.

Kläre deshalb zuerst deinen Status beim Ausbildungsamt. Er entscheidet über Beihilfeanspruch, Versicherungsfreiheit und darüber, ob ein Anwärtertarif oder eine Anwartschaft die richtige Lösung ist.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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