Ist man als Ärztin privat versichert?
Nicht automatisch. Als angestellte Ärztin bist du zunächst gesetzlich pflichtversichert und wirst erst versicherungsfrei, wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, im Jahr 2026 also 77.400 …
Nicht automatisch. Als angestellte Ärztin bist du zunächst gesetzlich pflichtversichert und wirst erst versicherungsfrei, wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, im Jahr 2026 also 77.400 Euro.
Als niedergelassene Ärztin bist du als Selbstständige versicherungsfrei und kannst unabhängig vom Einkommen wählen.
In der Weiterbildung liegt das Grundgehalt häufig noch darunter, mit Bereitschaftsdiensten wird die Grenze aber oft überschritten. Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt, unregelmäßige Dienste zählen nur bedingt. Lass dir die Prognose von der Personalabteilung schriftlich bestätigen, bevor du wechselst.
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