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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Wann verjähren Gesundheitsfragen PKV?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Die Gesellschaft kann wegen einer Anzeigepflichtverletzung grundsätzlich nur fünf Jahre nach Vertragsschluss zurücktreten. Danach ist der Vertrag in dieser Hinsicht sicher. Hast du die Angaben vorsätzlich …

Die Gesellschaft kann wegen einer Anzeigepflichtverletzung grundsätzlich nur fünf Jahre nach Vertragsschluss zurücktreten. Danach ist der Vertrag in dieser Hinsicht sicher.

Hast du die Angaben vorsätzlich oder arglistig falsch gemacht, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Bei arglistiger Täuschung kann die Gesellschaft den Vertrag nach § 123 BGB sogar noch später anfechten, dort gilt eine Frist von zehn Jahren ab Abgabe der Erklärung.

Der Rückblickzeitraum der Fragen ist etwas anderes. Er bestimmt, welche Behandlungen du angeben musst, üblicherweise fünf Jahre ambulant und zehn Jahre stationär, und ergibt sich aus dem Wortlaut des jeweiligen Antrags.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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