Wann verjähren Gesundheitsfragen PKV?
Die Gesellschaft kann wegen einer Anzeigepflichtverletzung grundsätzlich nur fünf Jahre nach Vertragsschluss zurücktreten. Danach ist der Vertrag in dieser Hinsicht sicher. Hast du die Angaben vorsätzlich …
Die Gesellschaft kann wegen einer Anzeigepflichtverletzung grundsätzlich nur fünf Jahre nach Vertragsschluss zurücktreten. Danach ist der Vertrag in dieser Hinsicht sicher.
Hast du die Angaben vorsätzlich oder arglistig falsch gemacht, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Bei arglistiger Täuschung kann die Gesellschaft den Vertrag nach § 123 BGB sogar noch später anfechten, dort gilt eine Frist von zehn Jahren ab Abgabe der Erklärung.
Der Rückblickzeitraum der Fragen ist etwas anderes. Er bestimmt, welche Behandlungen du angeben musst, üblicherweise fünf Jahre ambulant und zehn Jahre stationär, und ergibt sich aus dem Wortlaut des jeweiligen Antrags.
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