In welcher Höhe sind Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar?
Beiträge zur Basisabsicherung in Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind der Höhe nach unbegrenzt abziehbar, sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung. Alles darüber hinaus …
Beiträge zur Basisabsicherung in Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind der Höhe nach unbegrenzt abziehbar, sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.
Alles darüber hinaus fällt unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit einem Höchstbetrag von 2.800 Euro für Selbstzahler und 1.900 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner. Sind diese Beträge durch die Basisabsicherung bereits überschritten, wirken zusätzliche Beiträge steuerlich nicht mehr.
Bei Arbeitnehmern wird der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss vom absetzbaren Betrag abgezogen. Du kannst also nur den Teil geltend machen, den du selbst getragen hast.
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