Kann ich meine gesetzliche Krankenkasse von der Steuer absetzen?
Ja. Auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind als Sonderausgaben abziehbar, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen. Vom Gesamtbeitrag wird ein pauschaler Abschlag von 4 Prozent abgezogen, …
Ja. Auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind als Sonderausgaben abziehbar, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen.
Vom Gesamtbeitrag wird ein pauschaler Abschlag von 4 Prozent abgezogen, weil dieser Anteil rechnerisch auf den Krankengeldanspruch entfällt. Der Rest ist unbegrenzt abziehbar, ebenso der volle Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.
Wahltarife, Zusatzbeiträge für Mehrleistungen und private Zusatzversicherungen fallen dagegen unter die begrenzten sonstigen Vorsorgeaufwendungen und wirken sich meist nicht mehr aus.
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