Bis wann kann man von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche wechseln?
Die entscheidende Grenze ist der 55. Geburtstag. Danach greift § 6 Abs. 3a SGB V: Wer in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und …
Die entscheidende Grenze ist der 55. Geburtstag. Danach greift § 6 Abs. 3a SGB V: Wer in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und die Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit erfüllt hat, bleibt versicherungsfrei.
Bis dahin steht der Weg offen, sofern eine Versicherungspflicht entsteht. Es gibt also kein Antragsfenster, sondern nur die Frage, ob dein Status sich ändert.
Für die Kündigung selbst gilt: Wirst du versicherungspflichtig, kannst du deinen PKV-Vertrag innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Pflicht kündigen. Diese Frist solltest du nicht verstreichen lassen, sonst zahlst du doppelt.
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