Kann man aus der PKV zurück in die GKV wechseln?
Ja, aber nur über eine Versicherungspflicht. Ein freiwilliger Rückwechsel aus eigenem Entschluss ist im deutschen System nicht vorgesehen. Versicherungspflicht entsteht als Angestellter, wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt …
Ja, aber nur über eine Versicherungspflicht. Ein freiwilliger Rückwechsel aus eigenem Entschluss ist im deutschen System nicht vorgesehen.
Versicherungspflicht entsteht als Angestellter, wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr 2026 fällt. Weiter beim Bezug von Arbeitslosengeld I, beim Wechsel aus der Selbstständigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung und über die beitragsfreie Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner.
Ab dem 55. Geburtstag versperrt § 6 Abs. 3a SGB V diesen Weg weitgehend. Wer in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war, bleibt versicherungsfrei, selbst wenn er unter die Grenze rutscht.
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