Kann man mit 60 noch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Der reguläre Weg ist ab 55 versperrt. § 6 Abs. 3a SGB V verhindert, dass jemand nach langer Zeit in der PKV kurz vor dem Rentenalter …
Der reguläre Weg ist ab 55 versperrt. § 6 Abs. 3a SGB V verhindert, dass jemand nach langer Zeit in der PKV kurz vor dem Rentenalter ins Solidarsystem zurückkehrt.
Ausnahmen sind die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner sowie Fälle, in denen du in den vergangenen fünf Jahren zeitweise gesetzlich versichert warst. Dann greift die Sperre nicht.
Alles andere spielt sich innerhalb der PKV ab. Prüfe den Tarifwechsel nach § 204 VVG, eine höhere Selbstbeteiligung und den Beitragsentlastungsbaustein. In dieser Reihenfolge lässt sich der Beitrag meist deutlich senken, ohne den Schutz aufzugeben.
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