Ist es möglich, über 55 Jahren von der PKV in die GKV zu wechseln?
Der Regelfall ist nein. Nach § 6 Abs. 3a SGB V bleibt versicherungsfrei, wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich …
Der Regelfall ist nein. Nach § 6 Abs. 3a SGB V bleibt versicherungsfrei, wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und in dieser Zeit die Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit erfüllt hat.
Alle drei Bedingungen müssen zusammen vorliegen. Warst du in den letzten fünf Jahren auch nur zeitweise gesetzlich pflichtversichert, greift die Sperre nicht und eine Rückkehr ist möglich.
Der zweite Ausweg ist die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner. Sie ist altersunabhängig, verlangt aber ein eigenes Einkommen unter 556 Euro im Monat und keine hauptberufliche Selbstständigkeit.
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