Wie lange muss man von privater in gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Sobald Versicherungspflicht eintritt, beginnt sie automatisch. Die gesetzliche Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes, du musst dich nur bei einer Kasse anmelden. Für die Kündigung deines PKV-Vertrags hast …
Sobald Versicherungspflicht eintritt, beginnt sie automatisch. Die gesetzliche Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes, du musst dich nur bei einer Kasse anmelden.
Für die Kündigung deines PKV-Vertrags hast du nach § 205 Abs. 2 VVG drei Monate Zeit, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Versicherungspflicht Kenntnis erlangst. Innerhalb dieser Frist wirkt die Kündigung rückwirkend zum Eintritt der Pflicht.
Verpasst du die drei Monate, kannst du nur noch zum Ende des Monats kündigen, in dem du den Nachweis vorlegst. Die Beiträge bis dahin bleiben fällig, obwohl du längst gesetzlich versichert bist.
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