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Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen

Was passiert, wenn man Vorerkrankungen nicht angibt?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Fällt es auf, kann die Gesellschaft je nach Verschulden den Vertrag anpassen, kündigen, zurücktreten oder anfechten. Beim Rücktritt entfällt der Schutz rückwirkend, gezahlte Leistungen können zurückgefordert …

Fällt es auf, kann die Gesellschaft je nach Verschulden den Vertrag anpassen, kündigen, zurücktreten oder anfechten. Beim Rücktritt entfällt der Schutz rückwirkend, gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden.

Auffallen tut es meist im Leistungsfall. Reichst du eine Rechnung für eine Behandlung ein, die auf eine vorbestehende Erkrankung hindeutet, prüft die Gesellschaft die Vorgeschichte und fordert Arztberichte an.

Das Risiko steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ein Zuschlag von 30 Prozent kostet dich vielleicht 150 Euro im Monat, ein Rücktritt kostet dich den gesamten Versicherungsschutz, und zwar in dem Moment, in dem du ihn brauchst.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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David Spradau
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